SwissSalary FAQ
Die häufigsten Fragen, kurz für Sie zusammengefasst
Haben Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht gefunden? Kontaktieren Sie unser Support Team.
Tel: +41 (0)31 950 07 77
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Montag - Freitag 08h30 - 12h00 | 13h30 - 17h00
(ausser gesetzliche Feiertage)
13. Monatslohn
In der Rapportierung unterstützt SwissSalary bei der Berechnung und Auszahlung des 13. Monatslohnes. Es sind 6 unterschiedliche Arten und Zeitpunkte zu berücksichtigen.
Die detaillierte Beschreibung dieser Vorgehensweisen finden Sie in unserem Handbuch 'Vorgehen Berechnung 13. Monatslohn'
- Betrifft es alle Personen oder nur eine Person? Wenn es alle Personen betrifft, prüfen Sie bitte die Einstellungen beim Ausführen der Berechnung und die Pflichtigkeiten auf den Lohnarten.
- Ist bei der Person unterjährig ein Wechsel des Lohncodes verarbeitet worden? Ist der Wechsel von Stunden- zu Monatslohn oder umgekehrt mit Aus- und Wiedereintritt verarbeitet worden? Sind beide Daten in der Lohnlaufliste ersichtlich?
- Alle Rapportierungen, welche die Berechnung des Anteil 13. / 14. Monatslohnes beeinflussen können, müssen vor der Berechnung des 13. / 14. Monatslohnes erfasst sein.
- Die Lohnarten (13. Monatslohnauszahlung LA | 13. Montaslohn Rückstellung LA) wurden in den Lohnstammdaten (Basis) nicht korrekt eingerichtet.
- Bei den Lohnarten, welche beim Berechnen des 13.Monatslohnes berücksichtigt werden müssen, wurde die entsprechende Pflichtigkeit nicht hinterlegt.
- Beim auf der Personalkarte hinterlegten Absenzen Anspruch ist der Anspruch 13. Monatslohn nicht korrekt eingerichtet.
Diese Angaben können Sie im Absenzen Anspruch, Rubrik 13. Lohn - 13. Monatslohn Ansatz & Anzahl drucken de- oder aktivieren.
Meist erfolgt keine Korrektur des Rückstellungsbetrags für einzelne Mitarbeitende. Die Differenz wird meist direkt in der Finanzbuchhaltung ausgebucht.
Ist eine Verarbeitung in SwissSalary gewünscht, können die Differenzbeträge manuell für die Lohnart 13. Monatslohn Rückstellung rapportiert und verarbeitet werden. Verwenden Sie hier zu den Bericht 'Lohnarten Liste A4H und werden die beiden Lohnarten (Standard 1600 & 1610) mittels Excelexport aus. Ergänzen Sie das Excel mit einer Spalte 'Differenz' und rechnen Sie den Betrag entsprechend aus.
Via Excelimport können Sie die Differenz auf der Rückstellungslohnart ins entsprechende Rapportierungsjournal importieren und somit den Betrag mittels Lohnlauf (im Abrechnungslohnlauf oder als Zusatz) korrigieren.
Arbeiten zum Jahresende
Arbeiten zum Jahresbeginn
Sobald die Feiertage fürs neue Jahr bekannt sind, können beide Arbeiten per sofort vorgenommen werden. Detaillierte Hinweise finden Sie in unserem Handbuch: SwissSalary Handbuch SwissSalary Handbuch 'Jahresendverarbeitung 2022 / 2023' 2022 / 2023'
Sie haben die Möglichkeit einen bereits erstellten Arbeitszeitkalender für weitere Arbeitsgruppen zu kopieren.
Wir empfehlen hier, den ersten Arbeitszeitkalender mit den nationalen Feiertagen zu eröffenen und diesen Stand (sofern die Soll-Zeit identisch ist) für die anderen Arbeitsgruppen zu kopieren. Anschliessend können in den einzelnen Arbeitsgruppen die abweichenden, kantonalen Feiertagen manuell ergänzt werden.
Die detaillierte Beschreibung dieser Vorgehensweisen finden Sie in unserem Handbuch ' Vorgehen Berechnung 13. Monatslohn' unter folgenden Link: SwissSalary Handbuch 'Jahresendverarbeitung 2022 / 2023'
Nehmen Sie die Änderungen der neuen, prozentualen Arbeitnehmerabzüge und Arbeitgeber-Rückstellungen sowie die Anpassungen der Mindest-/Maximal-Löhne erst nach dem Verbuchen des letzten Lohnlaufs Dezember 2022, jedoch ZWINGEND vor dem ersten Lohnlauf 2023 vor!
!!Cloud SwissSalary 365: Bitte beachten Sie, dass sämtliche Beiträge sowie Höchstgrenzen selbst angepasst werden müssen. Ebenfalls müssen die Quellensteuertarife durch Sie eingelesen werden.
WICHTIG: Prüfen Sie jeweils, dass für jede einzelne Versicherung stets eigene Basis-, Lohn- und frei-Lohnarten verwendet werden. Werden Lohnarten mehrfach verwendet, können am Ende des Jahres keine korrekten Berichte erstellt werden. Zudem kann es je nach Einrichtung zu inkorrekten Berechnungen der Grenzen führen.
Verlangen Sie hierzu bei den jeweiligen Versicherungen das ELM-Profil.
Ohne
das ELM-Profil können wir Sie bei der Einrichtung nicht unterstützen.
Die erhaltenen Daten werden in den Lohnstammdaten in der jeweiligen Domäne Einrichtung hinterlegt.
Änderungen zu den Familienzulagen finden Sie unter folgendem Link: Neuerungen 2024 EAK
Wurden Anpassungen vorgenommen, müsste über die Organisation, Register Aktionen, der Bericht «Kinderzulagen anpassen» gestartet werden. Aktivieren Sie dabei nur die Häkchen bei «Buchen» und «nur aktive Mitarbeiter». Dadurch werden die neu in den Lohnstammdaten hinterlegten Sätze bei allen aktiven Mitarbeitenden bei allen Kindern überschrieben. HINWEIS: Sollten Sie bei einzelnen Mitarbeitenden eine manuelle Anpassung der Sätze vorgenommen haben (beispielsweise aufgrund einer Differenzzulage wegen des interkantonalen Ausgleichs), müssen diese Änderungen nun manuell wieder neu erfasst werden. Als Unterstützung dient Ihnen dabei der Bericht, welcher die Änderungen anzeigt. Speichern Sie diesen direkt beim Ausführen ab, eine erneute Aufbereitung ist nicht möglich.
Wichtig:
Der Report "Familienzulagen 20xx schreiben", welcher automatisch die Kinderzulagen über alle Mandanten anpassen würde, wurde für das Jahr 2023 nicht ausgeliefert. Bitte führen Sie diesen Report nicht aus.
Nein, bei
OnPrem- sowie Cloud-Kunden müsssen die aktuellsten Datensätze selber eingelesen
werden. SwissSalary wird dies nicht vornehmen, kann Sie aber dabei gerne
unterstützen. Wenden Sie sich hierzu direkt an unseren Support.
Nein, bei OnPrem- sowie Cloud-Kunden müsssen die Aktualisierungen selber auslösen. SwissSalary wird dies nicht vornehmen, kann Sie aber dabei gerne unterstützen. Wenden Sie sich hierzu direkt an unseren Support.
SwissSalary Direct
zum Videotutorial
Wenn das Konto gesperrt ist, der Mitarbeitende jedoch erfolgreich registriert ist und die E-Mailadresse bestätigt wurde, liegt dies vermutlich daran, dass mehrfach versucht wurde sich mit einem falschem Passwort einzuloggen. In einem solchen Fall sollte getestet werden, ob das Login in einem anderen Browser funktioniert. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, kann der Mitarbeitende über den Admin-User entregistriert werden, sodass er/sie sich danach erneut registrieren kann. Wie Sie Mitarbeitende entregistrieren können sehen sie hier:
SwissSalary Direct | Entregistrierung - YouTube
Wurde keine E-Mailadresse hinterlegt oder im Feld "Elektronischer Versand" keine Auswahl getroffen, erhält der Mitarbeitende die Meldung "Ihr Konto wurde noch nicht aktiviert. Bitte versuchen Sie es später nochmal oder kontaktieren Sie Ihr HR Team". In einem solchen Fall muss eine E-Mailadresse hinterlegt bzw. im Feld "Elektronischer Versand" eine Auswahl getroffen werden und danach zwingend eine Synchronisierung durchgeführt werden. Wenn die E-Mailadresse auf der Personalkarte geändert wird, muss SwissSalary Direct danach auch synchronisiert werden.
SwissSalary EasyRapport Dokumentation
In diesem Fall ist die aufgeführte Lohnart generell gesperrt oder für den Lohncode des Mitarbeitenden gesperrt. Wichtig: Sobald eine Fehlermeldung beim EasyRapport Posten holen erscheint, dann sind die Daten nur bis zu diesem Datensatz importiert worden. Erst wenn die Meldung erscheint Total X Posten in das Journal geschrieben, sind wirklich alle Posten für dieses Rapportierungsjournal vorhanden.
Diese Meldung wird aus diversen Gründen generiert:
- Das Eintrittsdatum des betroffenen Mitarbeitenden liegt in der Zukunft.
- Das eingegebene Passwort ist falsch. -> Dieses kann per 'Passwort vergessen' neu generiert werden. Hierzu erhält die betroffene Person eine Mail mit einem vorgegeben Passwort. Achtung! Ist eine Firma E-Mail Adresse auf der Personalkarte vorhanden, wird die Mail immer an diese Adresse zugestellt. Auch wenn als Benutzername die private E-Mail Adresse verwendet wird.
- Die E-Mail Adresse ist falsch. -> Bitte kontrollieren Sie auf ob die E-Mail Adresse auf der Personalkarte richtig geschrieben ist.
Nein. Damit man via RFID-Key Zeitstempelungen erfassen kann benötigt es lediglich ein Gerät mit einem Internetbrowser sowie ein RFID-Lesegerät
Ja, diese Einrichtung ist möglich |
Die Freigabe kann pro Tag, pro Rapportierungszeile oder pro Monat erfolgen |
Ja, das ist möglich |
Nein |
Nein |
Dieser stellt die Verbindung zwischen SwissSalary EasyRapport und SwissSalary her. Er ermöglicht den Import der Zeitdaten aus SwissSalary EasyRapport. Buchen Sie die Zeiten auf Kostenstellen, Kostenträger oder Projekte werden diese durch den Transfer in SwissSalary EasyRapport sichtbar. Ebenfalls werden die Personendaten der Mitarbeitenden abgeglichen, damit beispielsweise Änderungen des Beschäftigungsgrades in SwissSalary EasyRapport wirksam werden.
Swissdec
Sollten Sie bei einer Lohnmeldung einen Fehler erhalten, bspw.:
«The transmission has been rejected because the document has been sent by a non-certified transmitter or has not been signed»,
muss der Standard in allen Mandanten zurückgesetzt werden. Gehen Sie dazu wie folgt vor:
- Lohnstammdaten
- Domäneneinrichtung
- Swissdec Einrichtung
- ELM
- Standard wiederherstellen
Swissdec ist ein nicht gewinnorientiertes Gemeinschaftsprojekt mehrerer unabhängiger Partner und das Qualitätslabel für den elektronischen Datenaustausch zwischen Unternehmen und Versicherern sowie Behörden.
Als zentrale Informationsplattform zur Standardisierung des elektronischen Datenaustausches bietet Swissdec folgende Dienstleistungen:
- Swissdec stellt Know-how für die Standardisierung bereit
- Dient dem Informationsaustausch zwischen allen Interessierten wie Software-Anwendern, ERP-Herstellern, Unternehmen, Verbänden, Ämtern und Organisationen
- Überwacht die sichere Datenübertragung
- Zertifiziert die erfolgreich geprüften Lohnprogramme
KLE Dokumentation
Im Moment sind nur Schadenmeldungen an die SUVA möglich. Die beiden Versicherer, SWICA und ZURICH, sind momentan mit SwissSalary Kunden in KLE Pilotprojekten unterwegs. SWICA meldet erste erfolgreiche Schadenmeldungen mit SwissSalary Pilot Kunden.
Meldungen an die Krankentaggeldversicherungen sind bei beiden Versicherungen ab 2024 zu erwarten.
Dieser neue optionale Swissdec-Standard wurde von SwissSalary bereits als Pilot ab Sommer 2019 entwickelt und ab Winter 2019/2020 mit 3 bestehenden Kunden pilotiert. Die wertvollen Erfahrungen der Pilotkunden flossen wiederum in die Richtlinien und Zertifizierungs-Richtlinien ein.
Quellensteuer
Wird eine Person aus der Quellensteuerpflicht entlassen, soll nur das Feld Pflichtigkeit umgestellt werden. Sowohl der QST-Kanton wie auch die Tarifangaben müssen auf der Personalkarte weiterhin erfasst bleiben.
Ist das Ende der Quellensteuerpflicht auf den Erhalt der Niederlassungsbewilligung (C) zurückzuführen, kann das Datum im entsprechenden Feld erfasst werden. Damit wird es in der Übermittlung berücksichtigt.
In den Kantonen GR, TI und VS ist der Quellensteuer-Tarif "F" per 01.01.2024 nicht mehr gültig und deshalb auch nicht mehr anwendbar. Bitte prüfen Sie die Quellensteuer-Tarife Ihrer Mitarbeitenden, sofern Sie den Kantonen GR, TI und/oder VS quellensteuerpflichtige Mitarbeitende haben und setzen Sie den korrekten Tarif zwingend vor dem Abrechnen des ersten Lohnes im Januar 2024.
Italienische Grenzgänger mit Wochenaufenthalt in der Schweiz werden neu nach den Tarifen A, B, C und H abgerechnet.
Wichtig: Zu beachten ist zudem die Unterscheidung zwischen "alten" und "neuen" Grenzgängern. Siehe dazu die Anweisungen des Quellensteueramtes Kanton Tessin Informazioni-sulle-imposte-alla-fonte
Abklärung, ob der quellensteuerpflichtige Mitarbeitende als Halbfamilie definiert wird.
50 % ÷ 5000 x 1500 = 15 %
In diesem Fall würden Sie im Feld "Beschäftigungsgrad weitere Einkünfte" den Wert 15.00 eintragen. Dies führt in der Berechnung des satzbestimmenden Einkommens zu 65 % (50 % + 15 %).
Das satzbestimmende Einkommen berechnet sich durch Hochrechnung der periodischen Lohnwerte auf 30 Tage und Addition der aperiodischen Lohnwerte. Zu beachten sind allfällige weitere Einkünfte, welche ebenfalls berücksichtigt werden müssen.
Kanton mit jährlicher Berechnung:
Beim jährlichen Modell sind die Anstellungstage des aktuellen Kalenderjahres massgebend und die Periodischen Lohnwerte werden auf 360 Tage hochgerechnet, dann die aperiodischen Lohnwerte addiert und diese Zwischensumme durch 12 geteilt und so auf einen Monat umgerechnet. Zu beachten sind allfällige weitere Einkünfte, welche ebenfalls berücksichtigt werden müssen.
Welches sind die grundlegenden Unterschiede der beiden Modelle?
Steuerperiode
Monatsmodell = Monat
Jahresmodell = Kalenderjahr
Quellensteuer-Lohn
Monatsmodell = Bruttomonatseinkommen
Jahresmodell = Bruttomonatseinkommen
Quellensteuer-Satzbestimmender Lohn
Monatsmodell = Bruttomonatseinkommen
Jahresmodell = Jahresbruttoeinkommen geteilt durch 12
Jahresausgleich
Monatsmodell = unzulässig
Jahresmodell = zwingend
SwissSalary Allgemein
Der Grund ist, dass die Lohnabrechnungen zum Löschen gesperrt sind. In der SwissSalary Dokumentenmanagement Einrichtung wird definiert ob die Lohnabrechnungen zum Löschen gesperrt sind oder nicht. Diese können in der Einrichtung auf «nicht gesperrt» gesetzt werden und somit kann der Lohnlauf storniert werden.
Unter "Änderungsprotokoll Einrichtung", "Einrichten", "Tabellen" können die Tabellen ausgewählt werden, für die das Änderungsprotokoll eingeschaltet werden soll. Dazu fügen Sie in den gewünschten Tabellen in den Spalten "Einfügen protokollieren", "Bearbeiten protokollieren" sowie "Löschen protokollieren" den Wert "Alle Felder" ein.
Unter "Änderungsprotokollposten" können die protokollierten Daten eingesehen werden.
Das Änderungsprotokoll eignet sich beispielsweise in diesen Bereichen:
- Lohnart (Tabelle 3009099)
- Personalstamm (Tabelle 3009080)
- Lohnstammdaten (Tabelle 3009100)
Das Änderungsprotokoll sollte nicht eingerichtet werden in diesen Bereichen , da es SwissSalary massiv verlangsamen würde:
- EasyRapport Import
- Lohnposten
- Quellensteuertarif
Muss dieser dennoch storniert werden, wählt man in der Ansicht der ungebuchten Lohnläufe den betreffenden Lohn aus und wählt unter Aktionen "Stornosperre zurücksetzen". Dadurch verschwindet dieser Lohnlauf in der Liste der ungebuchten Lohnläufen und erscheint wieder bei "offen". Dort kann er wie gewohnt über "Aktionen", "Lohnlauf stornieren" storniert werden. Bitte führen Sie dies ausschliesslich durch, wenn noch keine Bankzahlungen ausgeführt wurden, da es ansonsten zu fehlerhaften oder doppelten Auszahlungen kommen kann!
Statistik
Im Rahmen des Lohnstandards-CH (ELM) Version 5.0, nimmt das Bundesamt für Statistik (BFS) folgende Erhebungen/Statistiken in den Standard auf:
Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat im Rahmen des Lohnstandards-CH (ELM) die folgenden Erhebungen/Statistiken in den Standart aufgenommen:
- Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE)
- Schweizerischer Lohnindex (SLI)
- Beschäftigungsstatistik (BESTA)
- Profiling
- Aktualisierungserhebung des Betriebs- und Unternehmensregisters (Mehrbetriebsunternehmen) Profiling Light
Die Übermittlung mit Swissdec 5.0 setzt die aktuellste SwissSalary Version voraus (mindestens 5060.002).
Per März / Juni / September / Dezember werden im Rahmen der Lohnmeldung Statistik die BESTA Daten (Beschäftigungsstatistik) erhoben.
Dies führt dazu, dass nach dem Melden der Statistik in der Kachel «Freigabe ausstehend» im Resultat Status «Dialog in Bearbeitung» aufgeführt wird. Zur Bearbeitung klicken Sie oben im blauen Balken auf die Benachrichtigung und anschliessend auf «ELM Dialog Liste anzeigen».
Bei «Dialoge mit Versicherer», «Verwalten – bearbeiten» wählen und die Fragen auf dem Formular «Qualitative Fragen der BESTA» beantworten. Danach kann die Antwort gesendet werden (oben links).
Der Zeitraum zwischen der Meldung und der Beantwortung der Fragen ist beschränkt, deshalb am besten die Dialog-Meldung umgehend bearbeitet, ansonsten sind die Zugangsdaten nicht mehr gültig und die Antwort kann nicht erfolgreich verarbeitet werden.
Die Statistikmeldung kann neu sofort nach dem erfolgten Lohnlauf übermittelt werden.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Dynamics Partner oder den SwissSalary Support. Wenn die Meldung abgesetzt werden konnte und bereits eine Rückmeldung des BFS vorhanden ist, senden Sie uns die Rückmeldung bitte bei der Anfrage per Mail mit.
Weitere Informationen finden Sie beim BFS:
ELM: Der Lohnstandard-CH | Bundesamt für Statistik (admin.ch)
Oder schreiben Sie direkt an die Kontaktadresse für alle Fragen zu ELM Version 5.
- Individuell vereinbarter Beschäftigungsgrad
- Individuell vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit (Stunden oder Lektionen)
- Beschäftigungsdauer für das Erhebungsjahr
- Lohnbasis: Überstunden im Jahr
- Lohnbasis: 13. Monatslohn im Jahr
- Lohnbasis: Unregelmässige Leistungen und VR-Entschädigungen im Jahr
- Lohnbasis: Gehaltsnebenleistungen und Beteiligungsrechte im Jahr
- Lohnbasis: Kapitalleistungen mit Vorsorgecharakter im Jahr
- Lohnbasis: Weitere durch den Arbeitgeber übernommene Leistungen im Jahr
- Lohnbasis: Ordentliche Beiträge BVG im Jahr
- Ausbildung des Arbeitnehmers
- Berufliche Stellung des Arbeitnehmers
- Vertragsart
- Im Unternehmen ausgeführter Beruf
- Beschäftigungsgrad
- Effektiv geleistete Arbeitsstunden
- Effektiv erteilte Lektionen
- Lohnbasis: Bruttolohn Statistik
- Lohnbasis: Obligatorische Sozialabgaben
- Lohnbasis: Zulagen
- Lohnbasis: Familienzulagen
- Lohnbasis: Ordentliche Beiträge BVG
Lohnstammdaten: Register "Allgemein": "UID-BFS-Nr." im Format CHE-000.000.000
Absenzen Anspruch: Ferien in Tagen und/oder Feriengeld in Prozente
- Arbeitsverhältnis (leer lassen)
- Arbeitsvertrag: Bitte beachten, dass die Option "Verwaltungsrat" erst für die Übermittlung mit Swissdec 5.0 zugelassen ist.
- Ausbildung: Bitte beachten, dass die beiden neusten Optionen "Höhere Berufsbildung Master" und "Höhere Berufsbildung Bachelor" erst für die Übermittlung mit Swissdec 5.0 zugelassen sind.
- Berufliche Stellung
- Arbeitszeit Typ: Bei Meldungen mit Swissdec 5.0 ist dieses Feld zu pflegen. Monatslohn und Stundenlohn gelten grundsätzlich als «Regelmässig», nur sehr unregelmässige Einsätze werden als «Unregelmässig» deklariert.
Weiter sind folgende Felder zu überprüfen:
- Sozialversicherungsnummer
- Funktion
- BVG-Code: nicht versichert (sind: Lernende/Pensionierte/weitere Nicht-BVG-Versicherte)