Quellensteuer: Partnerangaben pflichtig ab 1. Januar 2019
Veröffentlicht am 26. September 2018
Ab dem 1. Januar 2019 sind bei sämtlichen verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Mitarbeitenden die quellensteuerpflichtig sind, zusätzliche Angaben zum Partner nötig. Bitte beachten Sie dazu unseren Blog-Eintrag mit ausführlichen Informationen.
Wichtig ist, dass die Angaben frühzeitig generiert und in SwissSalary gepflegt werden, damit per Januar 2019 eine erfolgreiche Übermittlung der Quellensteuer via ELM erfolgen kann.
Wichtig ist, dass die Angaben frühzeitig generiert und in SwissSalary gepflegt werden, damit per Januar 2019 eine erfolgreiche Übermittlung der Quellensteuer via ELM erfolgen kann.