FAR Beitragserhöhung per 1. Juli 2016 tritt in Kraft
Veröffentlicht am 30. Januar 2017
FAR Beitragserhöhung per 1. Juli 2016 tritt definitiv in Kraft (Betrifft nur unsere SwissSalary BAU-Kunden)
WICHTIG: Nach erledigtem Juni-Lohnlauf, die FAR-Beiträge in den Lohnstammdaten wie folgt erfassen:
Erhöhung der FAR-Beiträge von 5 % auf 7 %
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Arbeitgeber |
Arbeitnehmer |
alter Beitragssatz |
4 % |
1 % |
neuer Beitragssatz |
5,5 % |
1,5 % |
Massgebender Lohn ist der AHV-pflichtige Lohn bis zum UVG-Maximum.
Beim 13. Monatslohn und weiteren AHV-pflichtigen Lohnzahlungen gilt das Realisierungsprinzip, d.h. massgebend ist der Beitragsprozentsatz zum Zeitpunkt der Auszahlung.
Ein Merkblatt zur Beitragserhöhung FAR als Information für Ihre Mitarbeiter finden Sie ab Mitte Juli auf folgender Homepage: www.far-suisse.ch