FAR Beitragserhöhung per 1. Juli 2016 tritt in Kraft

Veröffentlicht am 30. Januar 2017

FAR Beitragserhöhung per 1. Juli 2016 tritt definitiv in Kraft (Betrifft nur unsere SwissSalary BAU-Kunden)

WICHTIG: Nach erledigtem Juni-Lohnlauf, die FAR-Beiträge in den Lohnstammdaten wie folgt erfassen:

 

Erhöhung der FAR-Beiträge von 5 % auf 7 %

 

 

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

alter Beitragssatz

4 %

1 %

neuer Beitragssatz

5,5 %

1,5 %

 

 

Massgebender Lohn ist der AHV-pflichtige Lohn bis zum UVG-Maximum.

 

Beim 13. Monatslohn und weiteren AHV-pflichtigen Lohnzahlungen gilt das Realisierungsprinzip, d.h. massgebend ist der Beitragsprozentsatz zum Zeitpunkt der Auszahlung.


Ein Merkblatt zur Beitragserhöhung FAR als Information für Ihre Mitarbeiter finden Sie ab Mitte Juli auf folgender Homepage: www.far-suisse.ch



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